1. Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule statt.
2. Die Dauer des Musikunterrichts richtet sich nach den umseitig vereinbarten Zeiten.
Während der Schulferien des Landes Niedersachsen, sowie an gesetzlichen Feiertagen findet kein
Unterricht statt. Der Unterrichtsvertrag ist personenbezogen und nicht übertragbar.
3. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder
Erstattung.
4. Bei schweren und langwierigen Krankheiten des Schülers ist die Musikschule zu benachrichtigen. In diesem
Fall wird, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, entsprechend der versäumten Unterrichtsdauer,
eine Gebührenminderung in Höhe von 40% erfolgen.
5. Fällt der Unterricht von Seiten der Musikschule aus, gilt folgende Regel:
Die Musikschule gewährt eine Unterrichtsversorgung von mindestens 36 wöchentlichen Unterrichtseinheiten
pro Jahr (hierauf basiert auch unsere Gebührenkalkulation). Wird durch Ausfall, von Seiten der Musikschule,
diese gewährte Anzahl von Unterrichtseinheiten unterschritten, so wird der ausgefallene Unterricht nach
Vereinbarung nachgeholt. Wird keine Vereinbarung getroffen, gibt es für den Schüler eine Erstattung der
Unterrichtsgebühren, die automatisch mit der nächst fälligen Unterrichtsgebühr verrechnet wird.
Ist für den Unterricht eine andere Taktung der Unterrichtsversorgung, als wöchentlich, vereinbart, werden die
gewährten Unterrichtseinheiten pro Jahr entsprechend angepasst.
6. Bei Ausfall des präsenten Unterrichts durch höhere Gewalt, wie z.B. Umweltkatastrophen, Pandemien etc.,
wird dieser online weitergeführt. Ist der Onlineunterricht technisch nicht umsetzbar, kann der Schüler für den
entsprechenden, versäumten Zeitraum eine Gebührenminderung von 40% beantragen.
7. Die Unterrichtsgebühren sind durch Bankeinzug oder per Dauerauftrag am jeweils ersten Werktag des
fälligen Monats im Voraus zu entrichten. Dieses gilt auch für die Ferien, da die Unterrichtsgebühren auf einer
Jahresgebühr basieren, die in zwölf monatlich, gleichen Teilen entrichtet werden.
8. Der Vertrag kann innerhalb der ersten 2 Monate ohne Frist zum jeweiligen Monatsende aufgehoben und
beendet werden (Probemonate).
Nach Ablauf der ersten 2 Monate gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum dann folgenden
Monatsende, wobei das Datum gilt, an dem die Kündigung bei der Musikschule vorliegt.
Eine sofortige Kündigung des Vertrages ist insbesondere aus schweren krankheitsbedingten Gründen oder bei
grobem Fehlverhalten des Schülers möglich. Die Kündigung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
9. Datenschutz:
Ihre im Vertrag angegebenen Daten sind freiwillig und werden von uns ausschließlich zum Zwecke der
Musikschultätigkeiten verwendet. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ein, dass wir Sie über die angegebenen
Angaben kontaktieren dürfen und diese Angaben zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung und Abrechnung
speichern.
Unsere komplette Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage www.musikschule-schallenberg.de.
Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.
10.Soweit eine der Vereinbarungen des Vertrages nichtig sein sollte,
berührt dies den Vertrag insgesamt nicht.
11. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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